FLÄCHE: 301.338 km²
HAUPTSTADT: Rom
REGIONEN/Regionshauptstädte: ABRUZZEN/L'Aquila, APULIEN/Bari, AOSTATAL/Aosta, BASILIKATA/Potenza, EMILIA-ROMAGNA/Bologna, FRIAUL-JULISCH VENETIEN/Triest, KALABRIEN/Catanzaro, KAMPANIEN/Neapel, LATIUM/Rom, LIGURIEN/Genua, MARKEN/Ancona, MOLISE/Campobasso, Sardinien/Cagliari, TOSCANA/Florenz, TRENTINO-SÜDTIROL/Trient, Umbrien/Perugia
EINWOHNER: 60 026 000 Mio.
WÄHRUNG: Euro
VORWAHL: 0039 - Durchwahl MIT führender 0
NOTRUFNUMMERN: Europanotruf 112 oder Polizei 113, Feuerwehr 115, Rettungsdienst 118, Bergrettung 77171
Deutsche Botschaft:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasciata della Repubblica Federale di Germania
Via San Martino della Battaglia 4
00185 Roma
Italien
Tel.: +39 06 49 21 31
Fax: +39 06 4 45 26 72
info@rom.diplo.de
http://www.italien.diplo.de
Verkehr:
Maut: Autobahnen sind auf den meisten Abschnitten gebührenpflichtig und kosten durchschnittlich ca. 0,07 € pro km
Vorfahrtsregelungen: Es gilt zu beachten, dass Linienbusse immer Vorfahrt haben. Des Weiteren haben auf Bergstraßen die bergwärts fahrenden Fahrzeuge Vorrang (dies gilt nicht, sofern diese eine entsprechende Ausweichmöglichkeit haben). Ferner gilt die Regel, dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den Fahrzeugen im Kreisverkehr haben, außer jedoch, wenn eine anderweitige Beschilderung vorhanden ist.
Lichtpflicht: In Italien muss tagsüber immer mit allen Fahrzeugen mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Höchstgeschwindigkeit: im Ortsgebiet: 50 km/h, Landstraße: 90 km/h,
Schnellstraße 110 km/h (bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h),
Autobahn 130 km/h ( bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h),
Wohnmobil über 3,5 t - 50/80/80/100.
Warnwestenpflicht: Jede Person, die bei einem Unfall oder Panne außerorts das Fahrzeug verlässt, muss eine Warnweste tragen.
Halten und Parken: In Italien gibt es unterschiedlich farbige Parkkennzeichnungen (weiß: kostenfrei, gelb: reserviert, blau: gebührenpflichtig). In Landschaftsschutzgebieten besteht Parkverbot.
Promillegrenze: Sie liegt bei 0,5, außer bei Fahrern mit weniger als drei Jahre Fahrpraxis und Fahrern unter 21 Jahren ist eine 0,0 Promillegrenze zu beachten.
Zeit: Es muss keine Differenz beachtet werden.
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und erfolgen ohne Gewähr.
Weitere informationen unter: https://www.adac.de und https://de.wikipedia.org