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15.12.23 Anwortschreiben an Landratsamt Alb-Donau- Kreis
15.12.2023

Anwortschreiben an Landratsamt Kommunalaufsicht & Prüfstelle, versendet per email am 15.12.23 um 19.15 h

Sehr geehrte Frau XXXXX,

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.11.23, das am 05.12.23 zeitgleich mit einer Gutschrift der Firma B über 54,54 € hier einging. Und mein verbindlicher Dank, dass Sie sich meiner Sache angenommen haben. Nachfolgend nehme ich darauf Bezug.

Schwarzer Peter Spiel:

Dienstaufsichtsbeschwerde? Ich erlebe unseren Bürgermeister als äußerst engagiert, bürgernah, dynamisch und mit Weitblick gegenüber unserer europäischen Aufgabe. Hat er jetzt den Schwarzen Peter?

Ich kenne ihn persönlich, abgesehen von seinen sonstigen Aufgaben hat er u.a. beim Hochwasser im Jahr 2??? mein eingeweichtes Büro persönlich besichtigt, saß 2015 mit im Bus nach Chabris (französische Partnergemeinde), drückt seine Wertschätzung durch seine Anwesenheit mit Gattin bei den deutsch-französischen und sicherlich auch bei den deutsch-englischen Festabenden aus. Er hat ein Machtwort gesprochen, als die Telekom 2019 beim Schwarzer Peter Spiel unser Dorf 19 Tage lang!!! zum gallischen Dorf machte und vollständig von der Telekommunikation abgeschnitten hat (inklusive mein Büro). Ich traf ihn bei einem Generationenprojekt und kürzlich bei einer Beerdigung...

Möglicherweise wurde er von höherer Stelle nicht umfassend über die Statusunterschiede der Erfüllungsgehilfen und der davon abhängigen Sorgfaltspflicht unterrichtet.

Richtigstellung: Sie schreiben, der „Monteur“ musste 2 x anfahren: Dieser „Monteur“ ist ein Lonseer Handwerksbetrieb in 2. Generation, Herr Hummel und seine Frau sind 1x an- und unverrichteter Dinge wieder abgefahren, sie sind beide Meister mit Firmenadresse in einem Lonseer Teilort und betreuen unser hausinternes Wassersystem zuverlässig seit vielen Jahren. Die Firma hat dieselben Straßenhaupthahn-Werkzeuge wie die Feuerwehr und Erfahrung in deren Bedienung.

Sorgfaltspflicht/Fahrlässigkeit/Maßstab der Sorgfaltspflicht.

In Ihrem Schreiben nehmen Sie keinen Bezug zur Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Gemeinde. In diesem Zusammenhang ist der Status des von der Gemeinde bestellten Erfüllungsgehilfen von Relevanz:

Herr XXXX ist kein Handwerker mit wirtschaftlichen Interessen und Gewährleistungspflicht, sondern weisungspflichtiger Angestellter s. § 106 GeWo und § 315 BGB.und sollte angewiesen sein die Sorgfaltspflichten der Gemeinde gegenüber ihren Bürgern und deren Eigentum zu wahren.


Geteilte Verantwortlichkeit

Der Maßstab der Sorgfaltspflicht richtet sich danach, welches Verhalten von einem Durschnittsmenschen bzw. „Otto Normalverbraucher“ in einer konkreten Situation erwartet werden kann.“

s. https://www. anwalt.de/rechtstipps/sorgfaltspflicht

Die beiden Hahnenventile stellen die Verbindung zwischen 2 voneinander abhängigen Systemen dar und es ist selbstredend, dass der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde angewiesen sein sollte, den Austausch mit der „gebührenden Sorgfalt“ vorzunehmen und verpflichtet wird, mir umfassend Wissen und Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen, um von mir Schaden abzuwenden, als wäre es sein eigenes Problem. Die angebotene Problemlösung, „einen Handwerker“ mit zwei 5/4 Hähnen zu bestellen war nicht umfassend beratend und die mangelnde Bereitschaft mit Ölspray das Problem direkt selbst zu lösen oder mir diesen Lösungsweg vorzuschlagen entsprach nicht der Denkweise eines Durchschnittsmenschen (s. MeinungsUmfrage im Dorf) und führte in Folge zu einem nicht unerheblichen, vermeidbaren finanziellen Schaden meinerseits = fahrlässig.

Aufgrund der Verletzung der Sorgfaltspflicht hatte ich die Gemeinde als Verursacher aufgefordert die beiden Rechnungen zu begleichen, da durch ihre Fahrlässigkeit verursacht.

s. u.a. https://kanzlei-herfurtner.de/sorgfaltspflicht/ Anwendungsbereiche der Sorgfaltspflicht

Diese Forderung bleibt bis zur Begleichung bestehen und ist Voraussetzung für den Wasseruhrwechsel.

Außerdem musste ich inzwischen noch weiter enorm viel Zeit aufwenden für weitere Recherchen, Kommunikation, Besprechungen, MeinungsUmfrage im Dorf, Anzeige im Lonetalboten, Porto, Anfahrtswege, Veröffentlichung im Internet, interne Bürofacilities (Drucker, Papier, Assistenz und Programmierer etc). Daher erlaube ich mir, diese Aufwände nun in Rechnung zu stellen. Ein entsprechendes Schreiben mit Hinweise u.a. zur Wassersatzung habe ich fristgerecht heute persönlich im Bürgermeisteramt abgegeben.

Für mich wäre noch von Interesse, ob die Aussage von Herrn XXXX korrekt ist, dass kein Handwerker den Job machen wollte, der Bürgermeister hat mir diese Frage bisher nicht beantwortet.

Im Übrigen erwarte ich auch von einem Handwerker, dass er bei seiner Handlungsweise MEINE ökonomischen und gleichzeitig die ökologischen Interessen der GESELLSCHAFT berücksichtigt.

Die Veröffentlichung des Falls und das Ergebnis der MeinungsUmfrage im Dorf können Sie unter „Alles was RECHT ist“ www.hotelboy. com/de/alleswasrechtistlist/7 finden.

Verbleibend mit freundlichen Grüßen

Christine Barreith
XXXXXX
D 8973 Lonsee